Der Mieter leistet dem Vermieter eine Kaution gem. § 551 BGB. Die Kaution entspricht der dreifachen Kaltmiete.
Bitte überweisen Sie die Kaution rechtzeitig vor dem Übergabetermin auf das Kautionskonto.
Die Details teilen wir Ihnen kurz nach Unterzeichnung des Mietvertrags mit.
Bankbürgschaften als Alternative zu Kautionen können wir leider nicht entgegennehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine Schlüsselübergabe nur nach Erhalt der Kaution stattfinden kann.