Bei unbefristeten Verträgen wird im Mietvertrag ein beidseitiger Kündigungsausschluss für die Dauer von 12 Monaten ab Mietbeginn vereinbart. Danach richten sich die Kündigungsfristen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertrag kann also erstmalig 12 Monate nach Vertragsstart mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt demnach 15 Monate.
Bei befristeten Wohnungen kann es Sondervereinbarungen bezüglich der Kündigungsfristen geben. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.